Neues Erwachsenenschutzrecht vorgestellt

Interessanter Infoabend in Stefan im Rosental

 

Mit 1. Juli 2018 tritt das Neue Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Die bisher geltende Sachwalterschaft wird dadurch abgeschafft. Damit eröffnen sich zahlreiche neue Möglichkeiten, um für medizinische Entscheidungen am Lebensende vorzusorgen. Ist eine Chemotherapie im hohen Alter noch „sinnvoll“? Soll eine Magensonde im Fall einer unheilbaren Krankheit noch gesetzt werden? Und vor allem: Wer soll darüber entscheiden?

Über diese und ähnliche Fragen gaben Notarsubstitut Valentin Löffler und der Ethiker Johann Platzer in einem vom ÖAAB und Seniorenbund St. Stefan im Rosental veranstalteteten Info-Abend Auskunft. Die Veranstaltung stieß auf großes Publikumsinteresse. Die Referenten betonten, dass mit der neuen Regelung vor allem das Selbstbestimmungsrecht von Patienten gestärkt werden soll. In Zukunft kann somit bereits jeder im Vorhinein festlegen, wer einmal über medizinische Maßnahmen am Lebensende entscheiden soll. Ebenso soll mit dem neuen Gesetz gewährleistet werden, dass auch Menschen mit Demenz oder Behinderung in den Entscheidungsprozess verstärkt mit eingeschlossen werden.

„Allgemeine Ratschläge könne man für solche Situationen jedoch nicht geben“, so die Referenten. Deshalb sollte sich jeder bereits „früh genug mit diesen und ähnlichen Fragen auseinandersetzen und gegebenen Falls auch eine medizinische und rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.“

 

Bildtext:

V.l.n.r.: AAB-Obmann Otto Resch, Mag. Valentin Löffler, Bgm. Johann Kaufmann, Dr. Johann Platzer und AAB-Obmannstellv. Roland Ettl.